Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Aufhebungsvertrag

Wie auch eine Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses genutzt. Der entscheidende Unterschied ist hierbei allerdings, dass diese Auflösung mit beiderseitigem Einverständnis geschieht. Bei Aufhebungsverträgen brauchen weder bestimmte Fristen, noch die Bestimmungen des Kündigungsschutzes beachtet werden. Aufhebungsverträge sind nur in schriftlich festgehaltener Form rechtskräftig.

 
Trennung Chemnitz, Abmahnung Chemnitz, Oeffentliches Baurecht Chemnitz, Scheidung Chemnitz, Anwaltskanzlei Chemnitz, Verkehrsrecht Chemnitz, Strafanzeige Chemnitz, Schuldenbereinigung Chemnitz, Strafrecht Chemnitz, Rechtsanwalt Chemnitz